Gastaufnahmevertrag bindend nach DEHOGA
bitte unbedingt durchlesen!
Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte- und -pflichten sind
oft
nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der
gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm
empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in
Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die
ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der
Gast
ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende
Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt.
Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt.
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§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt,oder reserviert
(gleich welcher Form, auch telefonisch, per Email und mündlich) worden ist.
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§2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
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§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
......Schadenersatz zu leisten.
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§ 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
.....vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter
ersparten
.....Aufwendungen.
.....Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen:
.....bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10%,
.....bei Übernachtung/ Frühstück 20%,
.....bei Halbpension 30%,
.....Vollpension 40%
.....des Pensionspreises.
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§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
.......Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
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§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages
.......den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
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Zusatz für Gruppenreisende und Pauschalangebote:
Mit unserer Bestätigung ist die Buchung verbindlich und es werden 15 % des Reisepreises
laut
unserer Bestätigung als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung
15 % des
Reisepreises je Wohneinheitsbuchung.Die Anzahlung wird mit der Endabrechnung verrechnet.
Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Kontoauszug.
Wir bitten dies unbedingt zu beachten.!
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Eine Reiserücktrittversicherung können Sie über untenstehenden Link buchen. Einfach auf **Elvia** klicken und der nachfolgenden Beschreibung folgen.
Wir empfehlen grundsätzlich bei
einer frühzeitigen Buchung zur Sicherheit diese kostengünstige Versicherung abzuschließen!.............................................................................................![]()